
Take-away-Verpackungen und Fertigmenüs: Warum Mehrweg besser ist
Kurzfazit
Warme, fettige oder saure Speisen sollten möglichst wenig Kontakt mit Einwegkunststoff haben. Am einfachsten lässt sich diese Belastung durch eigene Mehrwegbehälter, Pfandsysteme oder das Umfüllen in Glas, Keramik oder Edelstahl reduzieren.
Warum Take-away-Verpackungen problematisch sein können
Take-away-Gerichte werden häufig heiss in Kunststoffschalen gefüllt oder direkt darin erwärmt. Auch Deckel und Folien können das Essen berühren.
Aus Lebensmittelverpackungen können Bestandteile in die Nahrung übergehen. Wie viel übertragen wird, hängt unter anderem vom Material, der Temperatur, der Kontaktdauer und dem Lebensmittel ab. Besonders Wärme sowie fettige, saure oder alkoholhaltige Inhalte können die Migration beeinflussen.
Untersuchungen zeigen ausserdem, dass Kunststoffbehälter beim Erhitzen Mikro- und Nanoplastik freisetzen können. Einwegverpackungen sollten deshalb nur genau so verwendet werden, wie es der Hersteller vorsieht.
Muss ich auf Take-away und Fertigmenüs verzichten?
Nein. Entscheidend ist nicht der einzelne Ausnahmefall, sondern wie häufig Lebensmittel heiss in Einwegkunststoff verpackt oder darin erwärmt werden.
Wer regelmässig Essen mitnimmt, kann mit einem eigenen Behälter viel Verpackungsmüll und unnötigen Kunststoffkontakt vermeiden. Am besten vorher fragen, ob das Restaurant einen sauberen, mitgebrachten Behälter befüllt oder ein Mehrwegsystem anbietet.
Welche Alternativen sind sinnvoll?
Für kalte oder warme Speisen eignen sich je nach Anwendung:
- Edelstahlbehälter für Transport und kalte Mahlzeiten
- isolierte Edelstahlbehälter für warme Speisen
- Glasbehälter zum späteren Erwärmen
- Mehrweg- und Pfandbehälter des Restaurants
- eigene kleine Dosen für Snacks
- Mehrweg- oder Thermobecher für Kaffee und Tee
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Fertigmenüs richtig erwärmen
Bei vielen Fertigmenüs wird die Kunststofffolie eingestochen und zusammen mit der Schale erhitzt. Ist die Verpackung ausdrücklich dafür vorgesehen, muss sie die geltenden Vorgaben für diesen Gebrauch erfüllen. Trotzdem bleibt das Erhitzen eine vermeidbare Kontaktquelle.
Wenn es die Zubereitung erlaubt, kann das Gericht vor dem Erwärmen in einen mikrowellengeeigneten Behälter aus Glas oder Keramik umgefüllt werden.
Einwegschalen, Deckel oder Folien ohne eindeutige Mikrowellenfreigabe gehören nicht in die Mikrowelle. Auch Aluminium- und Edelstahlbehälter dürfen dort nicht verwendet werden.
Einwegbecher sind häufig beschichtet
Ein vermeintlicher Papierbecher besteht meistens nicht nur aus Papier. Damit er dicht bleibt, besitzt er auf der Innenseite häufig eine dünne Kunststoff- oder andere Barrierebeschichtung.
Für Kaffee und Tee ist deshalb ein eigener Mehrweg- oder Thermobecher die einfachste Lösung. Bei alkoholischen Getränken sollte ebenfalls nur ein Behälter verwendet werden, der vom Hersteller ausdrücklich dafür vorgesehen ist.
Was haben PFAS damit zu tun?
PFAS sind eine grosse Gruppe sehr langlebiger Chemikalien. Sie wurden unter anderem verwendet, um Papier- und Kartonverpackungen wasser- und fettabweisend zu machen.
Diese Stoffe werden auch Ewigkeitschemikalien genannt, weil sie sich in der Umwelt nur sehr langsam abbauen. Einige PFAS können sich im Körper anreichern und das Immunsystem beeinflussen. Nicht jede Take-away-Verpackung enthält PFAS – bei stark fettabweisenden Einwegverpackungen waren und sind sie jedoch ein relevantes Thema.
Welche PFAS-Regeln gelten inzwischen?
In der EU gilt seit dem 10. Oktober 2026 für neu in Verkehr gebrachte Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton eine PFHxA-Beschränkung: ab 25 ppb für PFHxA und ihre Salze oder 1’000 ppb für PFHxA-Vorläuferstoffe im homogenen Material. Zuvor in Verkehr gebrachte Ware ist ausgenommen.
Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten in der EU zusätzlich bereits seit dem 12. August 2026 weitergehende PFAS-Grenzen nach der Verpackungsverordnung. Diese erfassen auch andere Verpackungsmaterialien. Vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Verpackungen dürfen gemäss EU-Leitlinie weiter auf dem Markt bleiben.
In der Schweiz endet die Übergangsfrist für die Herstellung und das Inverkehrbringen entsprechender Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton am 31. Oktober 2026. Ab dem 1. November dürfen 25 ppb PFHxA und 1’000 ppb PFHxA-Vorläuferstoffe nicht überschritten werden.
Grenzwerte sind keine Garantie für vollständige PFAS-Freiheit. Auch «pflanzenbasiert» oder «kompostierbar» sagt nichts darüber aus, ob PFAS absichtlich zugesetzt wurden. Eine umfassende Herstellererklärung ist deshalb hilfreicher als ein allgemeines Umweltversprechen. Langlebige Mehrwegbehälter bleiben die praktische Möglichkeit, Einwegverpackungen und unnötige Beschichtungen zu vermeiden.
Mehrwegbehälter aus Edelstahl oder Glas reduzieren nicht nur Verpackungsmüll, sondern umgehen auch viele unnötige Beschichtungen.
Umwelt & Gesundheit
Einwegverpackungen werden oft nur wenige Minuten benutzt und danach entsorgt. Beschichtete Papierbecher und Materialverbunde lassen sich zudem schwieriger verwerten als Verpackungen aus einem einzigen Material.
Mehrweg ist besonders sinnvoll, wenn der Behälter lange und regelmässig verwendet wird. Gleichzeitig lässt sich damit der direkte Kontakt zwischen warmen Lebensmitteln und Einwegkunststoff deutlich reduzieren.
Fazit
Take-away-Gerichte und Fertigmenüs müssen nicht vollständig gemieden werden. Eigene Behälter, Pfandsysteme und das Umfüllen vor dem Erwärmen sind einfache Möglichkeiten, Verpackungsmüll und unnötigen Kunststoffkontakt zu reduzieren. Besonders bei heissen und fettigen Speisen lohnt sich dieser Wechsel.
Quellen und Stand
- Europäische Kommission: Materialien mit Lebensmittelkontakt
- Europäische Kommission: Vorgaben und Migrationsgrenzwerte
- EFSA: Informationen zu PFAS
- Studie: Mikro- und Nanoplastik aus Kunststoffbehältern
- Studie: Stoffmigration beim Erhitzen mikrowellengeeigneter Kunststoffbehälter
- BfR: Lebensmittel sicher in der Mikrowelle erwärmen
Stand: September 2026
- EU-Verordnung 2024/2462: PFHxA in Papier und Karton mit Lebensmittelkontakt
- EU-Verordnung 2025/40, Artikel 5 Absatz 5: PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen
- EU-Leitlinie 2026/3084: PFAS-Grenzen und bereits in Verkehr gebrachte Verpackungen
- ChemRRV, Anhang 1.16, Ziffern 4 und 6: Schweizer Vorschriften
PFAS-Rechtsstand geprüft am 16. Oktober 2026. Übrige Angaben: September 2026.
